EU-Kommission plant Vorgaben für Rezyklate

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zur Berechnung des verpflichtenden Rezyklat-Anteils im Rahmen der Einwegkunststoffrichtlinie vorgelegt. Der Entwurf sieht konkret vor, dass bis zum 21. November 2027 ausschließlich in der EU hergestellte Rezyklate aus Verbraucherabfällen (Post-Consumer-Waste) auf die Rezyklat-Einsatzquoten der Einwegkunststoffrichtlinie angerechnet werden können.

Ab dem 21. November 2027 können Rezyklate aus OECD-Staaten berücksichtigt werden, sofern sie aus Verbraucherabfällen stammen und eine Bewertung nach den Standards der Abfallverbringungsverordnung ergibt, dass die Anforderungen an eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung erfüllt sind.

Rezyklate aus Drittstaaten außerhalb der OECD dürfen nur dann angerechnet werden, wenn eine verbindliche Vereinbarung besteht, die sicherstellt, dass das Recycling aus Verbraucherabfällen erfolgt, die Behandlung Umwelt- und Gesundheitsstandards entspricht, wie sie in der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der Verpackungsverordnung festgelegt sind (Spiegelklausel), und das jeweilige Land über einen umfassenden nationalen Abfallwirtschaftsrahmen verfügt, einschließlich EPR-Systemen und Rezyklat- und Recyclingzielen. Diese in der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) angelegten Schutzmechanismen sollen bis Ende 2026 ausgestaltet werden.

Außerdem enthält der Text Vorgaben für ein Massebilanzierungsverfahren zur Anrechnung von durch chemisches Recycling zurückgewonnenen Kunststoffen.

Der BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft) begrüßt diesen Entwurf in zentralen Punkten ausdrücklich.

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